Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streupflicht; Extreme Witterungsverhältnisse; Regen; Erdboden; Glatteis; Streumaßnahme; Verkehrssicherungspflicht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 276, 823
Keine Streupflicht während gefrierenden Regens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 11.11.1994 - 2 O 334/94
- OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95
Papierfundstellen
- VersR 1997, 68
- OLG-Report Hamm 1995, 223
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 15.10.1981 - 27 U 73/81
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95
Im vorliegenden Ausnahmefall entfiel diese Streupflicht jedoch aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse, da mit zumutbaren Streumaßnahmen das sich hier immer wieder erneut bildende Glatteis nicht wirksam bekämpft werden konnte (vgl. dazu im einzelnen OLG Hamm VersR 82, 1081 und 84, 645, die Revision gegen letztgenannte Entscheidung ist vom BGH nicht angenommen worden) und nicht feststeht, daß es gegen 19.30 Uhr, als die Klägerin auf der Zuwegung zum Haus stürzte, bereits seit einiger Zeit aufgehört hatte, zu regnen. - OLG Hamm, 23.03.1983 - 13 U 231/82
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95
Im vorliegenden Ausnahmefall entfiel diese Streupflicht jedoch aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse, da mit zumutbaren Streumaßnahmen das sich hier immer wieder erneut bildende Glatteis nicht wirksam bekämpft werden konnte (vgl. dazu im einzelnen OLG Hamm VersR 82, 1081 und 84, 645, die Revision gegen letztgenannte Entscheidung ist vom BGH nicht angenommen worden) und nicht feststeht, daß es gegen 19.30 Uhr, als die Klägerin auf der Zuwegung zum Haus stürzte, bereits seit einiger Zeit aufgehört hatte, zu regnen.
- OLG München, 27.03.2003 - 19 U 5318/02
Mitverschulden wegen Betretens einer ungestreuten eisglatten Fläche ohne …
Der hier zu entscheidende Fall ist nicht mit den Fällen zu vergleichen, die Gegenstand der Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.07.1995 (VersR 1997, 68 f.) und vom 05.06.1998 (VersR 1999, 589 f.) waren, da dort Hauseigentümer verklagt waren. - OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei …
Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365;… s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152). - OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
Glatteisunfall eines Fußgängers im Bereich einer Toreinfahrt zu einem …
Der Winterdienst gehört zur Gewährung und Erhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs im Sinne von § 535 I 1, 2 BGB (BGH VersR 1965, 364; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1997, 68).
- OLG Brandenburg, 28.09.1999 - 2 U 11/99 Insbesondere obliegen dem Streupflichtigen keine zwecklosen Maßnahmen (BGH VersR 1974, 910, 911; 1987, 989; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1984, 645; 1997, 68; OLG Schleswig VersR 1975, 431;… Palandt/Thomas, BGB, § 823 Rn. 130 letzte Zeile).
Vielmehr ist dem Streupflichtigen eine angemessene Wartezeit zuzubilligen, in der er beobachten kann, ob es sich nicht nur um eine kurzfristige Unterbrechung der Niederschläge handelt und seine Streu- und Räummaßnahmen nicht sogleich wieder wirkungslos würden (BGH VersR 1959, 96; VersR 1970, 1130, 1131; OLG Hamm VersR 1997, 68 f; OLG Schleswig VersR 1975, 431;… Geigel/Schlegelmilch Kap. 14 Rn. 153).
- OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Streupflicht bei Eisregen
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob es Sache des Geschädigten ist, das Wiederaufleben der Streupflicht und mithin das Ende des eisbildenden Dauerregens zu beweisen (so OLG Hamm, VersR 1997, 68) oder ob insgesamt der Streupflichtige beweisen muss, dass er zum Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung des eisbildenden Dauerregens und einer angemessenen Warte-, Rüst- und Ausführungszeit noch nicht hätte gestreut haben müssen (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 20. Januar 2000 - 11 U 164/97-). - OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 2 U 48/06
Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Anliegers bei Fußgängerunfall auf einem …
Zwar besteht eine Räum- und Streupflicht nur im Rahmen des Zumutbaren; insbesondere obliegen dem Streupflichtigen keine zwecklosen Maßnahmen (BGH VersR 1974, 910, 911; 1987, 989; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1984, 645; 1997, 68; OLG Schleswig VersR 1975, 431). - OLG Hamm, 16.11.1998 - 6 U 98/98
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Glatteissturzes auf …
Der Pflichtige braucht keine zwecklosen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. hierzu BGH VersR 93, 1106 ff.; OLG Hamm in OLGR 95, 223 - 6. Senat -, VersR 82, 1081 - 27. Senat -, VersR 84, 645 - 13. Senat -, r+s 97, 285 - 27. Senat -). - OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
Streupflicht auf von Fußgängern genutzten (innerörtlichen) Fahrstraßen
Bei extremen Witterungsverhältnissen - etwa bei starkem Schneefall, Eisregen oder ständig überfrierender Nässe besteht eine Streupflicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sich das Wetter wieder so beruhigt hat, dass Streumaßnahmen überhaupt sinnvoll sind (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 223; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 430, 431;… ebenso Wussow/Treitz, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl. Rdnr. 720). - OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 19 U 131/02
Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden des Geschädigten bei Glatteisunfall …
6 Zwar ist anerkannt, dass eine Streupflicht nur im Rahmen des Zumutbaren besteht und dem Streupflichtigen keine zwecklosen Maßnahmen obliegen; eine Streupflicht entfällt deshalb bei extremen Wetterverhältnissen mit ständig sich erneuernder Glatteisbildung z.B. dann, wenn das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen und ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt (…vgl. Palandt-Thomas, a.a.O., § 823 Rn. 130 m.N.; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; Brandenburgisches OLG MDR 2000, 159 m.N.). - LG Hamburg, 13.01.1998 - 309 S 234/97
Streupflicht bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen
Auch in einem neueren Fall (OLG Hamm, VersR 1997, S. 68) geschah der Unfall schon 1/2 Stunde nach Einsetzen des Eisregens. - LG Berlin, 22.06.1998 - 58 S 549/97
Umfang der Streupflicht auf Gehwegen ; Entfallen der Streupflicht wegen …
- LG Stuttgart, 14.01.2000 - 15 O 319/99
Streupflicht im Bereich von Bushaltestellen insbesonder auf Gehwegen; …